Dr. med. Diana Hünerbein
privat-ärztliche Praxis für neurointegrative und innere Medizin

Kosten-Abrechnung

Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).

 Für jede Behandlung wird eine Rechnung erstellt, die Sie in Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen können.

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen der Patientin oder dem Patienten und mir.
Anders ausgedrückt: der Rechnungsbetrag ist vollständig für die erbrachte Leistung zu bezahlen, auch wenn Ihre Krankenkasse Ihnen die Kosten nicht oder nur teilweise erstatten sollte.